Saarland1: JagdrechtSL-SL1-196-2025

Ein hochwertiges Handelsgewächs im Sinne von § 32 Abs. 2 BJG bezüglich „Schutzvorrichtungen vor Wildschäden“ ist / sind

Kurze Antwort

Hochwertige Handelsgewächse im Sinne des § 32 Abs. 2 BJG sind Gewürzpflanzen.

  • A)Gewürzpflanzen
  • B)Hafer
  • C)Roggen
  • D)Mais
  • E)Gerste.
Erklärung

Gewürzpflanzen zählen zu den besonders wertvollen Sonderkulturen und unterliegen daher besonderen Anforderungen an Schutzvorrichtungen vor Wildschäden. Hafer, Roggen, Mais und Gerste gehören zum gewöhnlichen Ackerbau.

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