Kurze Antwort
Hochwertige Handelsgewächse im Sinne des § 32 Abs. 2 BJG sind Gewürzpflanzen.
Gewürzpflanzen zählen zu den besonders wertvollen Sonderkulturen und unterliegen daher besonderen Anforderungen an Schutzvorrichtungen vor Wildschäden. Hafer, Roggen, Mais und Gerste gehören zum gewöhnlichen Ackerbau.
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