Saarland1: JagdrechtSL-SL1-80-2025

Ein Jäger erlegt vorsätzlich im fremden Jagdbezirk ein Schmaltier in der Schonzeit. Er hat begangen

Kurze Antwort

Richtig ist: Wilderei in einem besonders schweren Fall.

  • A)Diebstahl
  • B)Ordnungswidrigkeit
  • C)einfache Wilderei
  • D)Wilderei in einem besonders schweren Fall
  • E)Mundraub.

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