Saarland1: JagdrechtSL-SL1-157-2025

Ein Jäger sieht in einem fremden Revier ein angefahrenes Stück Rehwild schwerverletzt am Straßenrand liegen. Er hat eine Pistole bei sich, deren Mündungsener- gie unter 200 Joule liegt.

Kurze Antwort

Richtig ist: da er grundsätzlich verpflichtet ist, dem Wild Schmerzen und Leiden zu ersparen, muss er mit der mitgeführten Pistole den Fangschuss antragen, wenn dadurch niemand gefährdet wird; die Handlung ist durch Notstand gerechtfertigt.

  • A)Er darf nichts tun, weil er dort nicht jagdausübungsberechtigt ist
  • B)er darf nichts tun, weil nicht er, sondern ein anderer den Zustand des Rehes verursacht hat
  • C)er darf nichts tun, weil die von ihm mitgeführte Faustfeuerwaffe nicht die Mündungsenergie von 200 Joule erbringt
  • D)er darf nichts tun, weil ihm die erforderliche Schießerlaubnis fehlt
  • E)da er grundsätzlich verpflichtet ist, dem Wild Schmerzen und Leiden zu ersparen, muss er mit der mitgeführten Pistole den Fangschuss antragen, wenn dadurch niemand gefährdet wird; die Handlung ist durch Notstand gerechtfertigt.

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