Kurze Antwort
Der Jagdausübungsberechtigte ist in seinem Revier kraft Gesetzes jagdschutzberechtigt.
Jagdschutz steht dem Jagdausübungsberechtigten automatisch zu; eine besondere Verleihung oder Bestätigung ist nicht nötig. Bestätigte Jagdaufseher können zusätzlich jagdschutzberechtigt sein, ersetzen aber nicht die gesetzliche Berechtigung des Revierinhabers.
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