Saarland1: JagdrechtSL-SL1-130-2025

Ein Jagdgast, der die Jagd in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Saarland ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Bezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt, bedarf

Kurze Antwort

Richtig ist: einer schriftlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter.

  • A)nur eines gültigen Jagdscheines
  • B)nur einer mündlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern
  • C)einer schriftlichen Jagderlaubnis eines von mehreren Pächtern
  • D)einer mündlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter
  • E)einer schriftlichen Jagderlaubnis aller Mitpächter.

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