Saarland1: JagdrechtSL-SL1-169-2025

Ein nicht zur Jagd ausgerüsteter Jäger trifft in einem fremden Revier auf ein im Straßenverkehr schwer verletztes Reh, ohne dass sachgemäße Hilfe zur Verfügung steht. Er erschlägt das Reh mit einem Knüppel. Es handelt sich um

Kurze Antwort

Notstand.

  • A)einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
  • B)Notwehr
  • C)Notstand
  • D)das Jedermannsrecht (§ 127 StPO)
  • E)Wilderei.
Erklärung

In der akuten Notsituation darf zum Schutz vor vermeidbaren Leiden nach § 34 StGB gehandelt werden, wenn kein milderes Mittel verfügbar ist. Das Abfangen mit der „kalten Waffe“ wäre weidgerechter, doch hier rechtfertigt der Notstand die Tötung.

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