Kurze Antwort
Ein Jagdpachtvertrag ist auch gültig, wenn der Pächter den Pachtzins nicht bezahlt.
Die Nichtzahlung des Pachtzinses berührt grundsätzlich nicht die gesetzliche Wirksamkeit des Jagdpachtvertrags. Die übrigen genannten Verstöße führen dagegen zur Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Vertrags.
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