Saarland1: JagdrechtSL-SL1-114-2025

Ein Pachtvertrag ist gültig, auch wenn

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>der Pächter den Pachtzins nicht bezahlt.</p>.

  • A)die Ausübung des Jagdrechts nicht in seiner Gesamtheit verpachtet wurde
  • B)die Pachthöchstfläche eines Pächters überschritten ist
  • C)bei Verpachtung eines Teils eines Jagdbezirkes die gesetzliche Mindestgröße des verpachteten und verbleibenden Teils nicht erreicht ist
  • D)der Jagdpachtvertrag nicht schriftlich geschlossen wurde
  • E)<p>der Pächter den Pachtzins nicht bezahlt.</p>

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