Saarland1: JagdrechtSL-SL1-114-2025

Ein Pachtvertrag ist gültig, auch wenn

Kurze Antwort

Ein Jagdpachtvertrag ist auch gültig, wenn der Pächter den Pachtzins nicht bezahlt.

  • A)die Ausübung des Jagdrechts nicht in seiner Gesamtheit verpachtet wurde
  • B)die Pachthöchstfläche eines Pächters überschritten ist
  • C)bei Verpachtung eines Teils eines Jagdbezirkes die gesetzliche Mindestgröße des verpachteten und verbleibenden Teils nicht erreicht ist
  • D)der Jagdpachtvertrag nicht schriftlich geschlossen wurde
  • E)der Pächter den Pachtzins nicht bezahlt.
Erklärung

Die Nichtzahlung des Pachtzinses berührt grundsätzlich nicht die gesetzliche Wirksamkeit des Jagdpachtvertrags. Die übrigen genannten Verstöße führen dagegen zur Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Vertrags.

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