Saarland1: JagdrechtSL-SL1-151-2025

Ein tödlich getroffener Fasan fällt in einen Friedhof.

Kurze Antwort

Richtig ist: der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zu Gunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen.

  • A)Er darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd
  • B)der Betreiber des Friedhofes (in der Regel die Kirchen- oder Zivilgemeinden) hat das Recht der Aneignung
  • C)der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zu Gunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen
  • D)nur der Jagdausübungsberechtigte darf nachsuchen und sich das Wild aneignen
  • E)die Schützen und Jagdausübungsberechtigten dürfen zwar nachsuchen, müssen aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofes abliefern.

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