Kurze Antwort
Der Schütze darf den Fasan auf dem Friedhof nachsuchen und ihn zugunsten des Jagdausübungsberechtigten aneignen.
Auf einem Friedhof ruht grundsätzlich die Jagd, die Nachsuche auf tödlich getroffenes Wild ist jedoch zulässig. Das Aneignungsrecht bleibt beim Jagdausübungsberechtigten.
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