Saarland1: JagdrechtSL-SL1-151-2025

Ein tödlich getroffener Fasan fällt in einen Friedhof.

Kurze Antwort

Der Schütze darf den Fasan auf dem Friedhof nachsuchen und ihn zugunsten des Jagdausübungsberechtigten aneignen.

  • A)Er darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd
  • B)der Betreiber des Friedhofes (in der Regel die Kirchen- oder Zivilgemeinden) hat das Recht der Aneignung
  • C)der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zu Gunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen
  • D)nur der Jagdausübungsberechtigte darf nachsuchen und sich das Wild aneignen
  • E)die Schützen und Jagdausübungsberechtigten dürfen zwar nachsuchen, müssen aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofes abliefern.
Erklärung

Auf einem Friedhof ruht grundsätzlich die Jagd, die Nachsuche auf tödlich getroffenes Wild ist jedoch zulässig. Das Aneignungsrecht bleibt beim Jagdausübungsberechtigten.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten