Saarland1: JagdrechtSL-SL1-116-2025

Ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein unterzeichnet vom alleinigen Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks

Kurze Antwort

Richtig ist: ist jederzeit widerruflich.

  • A)ist jederzeit widerruflich
  • B)kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nicht widerrufen werden
  • C)kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur aus wichtigem Grund widerrufen werden
  • D)kann während der Dauer des Jagdpachtvertrages nur mit Zustimmung der Unteren Jagdbehörde widerrufen werden
  • E)kann nur von der Unteren Jagdbehörde widerrufen und eingezogen werden.

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