Kurze Antwort
Die Genusstauglichkeit stellt der zuständige amtliche Tierarzt im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung fest.
Bei einem waidwund geschossenen und erst am nächsten Morgen gefundenen Bock liegen bedenkliche Merkmale vor. Das Wildbret muss daher einschließlich der Organe der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden.
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