Saarland3: Jagdbetrieb & JagdhundeSL-SL3-46-2025

Ein waidwund geschossener Bock wird am nächsten Morgen auf der Nachsuche gefunden. Wer stellt seine Genusstauglichkeit fest?

Kurze Antwort

Die Genusstauglichkeit stellt der zuständige amtliche Tierarzt im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung fest.

  • A)Der Erleger
  • B)der Jagdausübungsberechtigte
  • C)der zuständige amtliche Tierarzt
  • D)der Abnehmer
  • E)die untere Jagdbehörde.
Erklärung

Bei einem waidwund geschossenen und erst am nächsten Morgen gefundenen Bock liegen bedenkliche Merkmale vor. Das Wildbret muss daher einschließlich der Organe der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten