Saarland1: JagdrechtSL-SL1-107-2025

Eine Nachsuche in einem benachbarten Jagdbezirk ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dabei gilt:

Kurze Antwort

Richtig ist: nach Beendigung der Nachsuche sind Schusswaffen zu entladen und Hunde an der Leine zu führen.

  • A)Schusswaffen dürfen nicht mitgeführt werden
  • B)Langwaffen dürfen nicht mitgeführt werden
  • C)Kurzwaffen dürfen nicht mitgeführt werden
  • D)Langwaffen dürfen nur entladen, Kurzwaffen auch geladen mitgeführt werden
  • E)nach Beendigung der Nachsuche sind Schusswaffen zu entladen und Hunde an der Leine zu führen.

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