Saarland1: JagdrechtSL-SL1-152-2025

Eine Rotte Schwarzwild dringt innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks im Saarland in einen unmittelbar an eine Behausung anschließenden eingefriedeten Hausgarten ein und verursacht dort erheblichen Wildschaden.

Kurze Antwort

Richtig ist: der Grundstückseigentümer / Nutzungsberechtigte muss seinen Schaden selbst tragen.

  • A)Der Jagdpächter ist zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet
  • B)der Jagdpächter ist zum Ersatz dieses Schadens nur verpflichtet, wenn er nach dem Jagdpachtvertrag den Ersatz des Wildschadens übernommen hat
  • C)die Jagdgenossenschaft ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet
  • D)der Grundstückseigentümer / Nutzungsberechtigte muss seinen Schaden selbst tragen
  • E)im Saarland zahlt die Wildschadensausgleichskasse den Schaden.

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