Saarland1: JagdrechtSL-SL1-71-2025

Eine Wildart wird im Saarland mit Erlaubnis der Obersten Jagdbehörde ausgesetzt. Die Jagd auf diese Wildart darf erst ausgeübt werden nach Ablauf von

Kurze Antwort

Richtig ist: einem Jahr.

  • A)einer Woche
  • B)einem Monat
  • C)3 Monaten
  • D)6 Monaten
  • E)einem Jahr.

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