Saarland1: JagdrechtSL-SL1-71-2025

Eine Wildart wird im Saarland mit Erlaubnis der Obersten Jagdbehörde ausgesetzt. Die Jagd auf diese Wildart darf erst ausgeübt werden nach Ablauf von

Kurze Antwort

Die Jagd auf die ausgesetzte Wildart darf im Saarland erst nach Ablauf eines Jahres ausgeübt werden.

  • A)einer Woche
  • B)einem Monat
  • C)3 Monaten
  • D)6 Monaten
  • E)einem Jahr.
Erklärung

Die Sperrfrist soll dem ausgesetzten Wild ausreichend Zeit zur Eingewöhnung und Bestandsentwicklung geben. Im Saarland beträgt diese Frist bei einer genehmigten Aussetzung ein Jahr.

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