Kurze Antwort
Die Jagd auf die ausgesetzte Wildart darf im Saarland erst nach Ablauf eines Jahres ausgeübt werden.
Die Sperrfrist soll dem ausgesetzten Wild ausreichend Zeit zur Eingewöhnung und Bestandsentwicklung geben. Im Saarland beträgt diese Frist bei einer genehmigten Aussetzung ein Jahr.
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