Kurze Antwort
Einem Antragsteller dürfen innerhalb eines Jagdjahres höchstens drei Tagesjagdscheine ausgestellt werden.
Der Tagesjagdschein gilt jeweils 14 aufeinanderfolgende Tage. Innerhalb eines Jagdjahres ist die Ausstellung auf drei Tagesjagdscheine begrenzt.
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