Saarland1: JagdrechtSL-SL1-148-2025

Einem Jäger ist es erlaubt, außerhalb eines Schießstandes im Revier

Kurze Antwort

Einem Jäger ist es erlaubt, außerhalb eines Schießstandes im Revier eine Büchse mit Zieloptik einzuschießen.

  • A)mit der Pistole Kaliber 9 mm Parabellum zur Übung zu schießen
  • B)mit einem Revolver Kaliber .22 lfB zur Übung zu schießen
  • C)mit der Flinte auf Tontauben zu schießen
  • D)eine Büchse mit Zieloptik einzuschießen
  • E)30 Übungsschüsse auf eine DJV-Wildscheibe abzugeben.
Erklärung

Das Ein- oder Anschießen einer Jagdwaffe im Revier erfordert keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis. Das Übungsschießen mit Kurzwaffen, auf Tontauben oder auf DJV-Wildscheiben ist dort hingegen nicht zulässig.

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