Kurze Antwort
Einem Jäger ist es erlaubt, außerhalb eines Schießstandes im Revier eine Büchse mit Zieloptik einzuschießen.
Das Ein- oder Anschießen einer Jagdwaffe im Revier erfordert keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis. Das Übungsschießen mit Kurzwaffen, auf Tontauben oder auf DJV-Wildscheiben ist dort hingegen nicht zulässig.
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