Saarland5: WaffenSL-SL5-131-2025

Einem Jäger kommt eine auf seinen Namen eingetragene Pistole abhanden. Binnen welcher Frist nach Feststellung des Verlustes muss der zuständigen Behörde der Verlust angezeigt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: unverzüglich.

  • A)unverzüglich
  • B)innerhalb von 2 Wochen
  • C)innerhalb von 4 Wochen
  • D)innerhalb eines halben Jahres
  • E)spätestens beim Lösen des nächsten Jahresjagdscheines.

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