Saarland5: WaffenSL-SL5-146-2025

Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es für den Erwerb und Besitz von:

Kurze Antwort

Richtig ist: Einsteckläufen für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

  • A)Kleinkaliberbüchsen (.22 l.f.B.)
  • B)Pistolen
  • C)Revolvern
  • D)Einsteckläufen für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind
  • E)einläufigen Flinten.

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