Saarland1: JagdrechtSL-SL1-113-2025

Es ist erlaubt,

Kurze Antwort

Richtig ist: Schwarzwild zur Nachtzeit zu erlegen.

  • A)immer mit Schrot auf Schalenwild zu schießen
  • B)auf Rehwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1000 Joule beträgt
  • C)Schwarzwild zur Nachtzeit zu erlegen
  • D)Belohnungen für den Abschuss von Federwild auszusetzen
  • E)Belohnungen für den Abschuss von Federwild zu empfangen.

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