Saarland1: JagdrechtSL-SL1-132-2025

Es ist erlaubt,

Kurze Antwort

Richtig ist: ohne Jagdschein, aber mit der schriftlichen Erlaubnis des/der Jagdausübungsberechtigten, Abwurfstangen zu sammeln.

  • A)ohne Jagdschein, aber mit der schriftlichen Erlaubnis des/der Jagdausübungsberechtigten, Abwurfstangen zu sammeln
  • B)die Brackenjagd auf einer Fläche von 800 ha auszuüben
  • C)in Notzeiten Schalenwild in einem Umkreis von 150 m von Fütterungen zu erlegen
  • D)Belohnungen für den Abschuss von Federwild auszusetzen
  • E)aufgezogenes Wild drei Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf dieses Wild auszusetzen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten