Kurze Antwort
Erlaubt ist das Schießen mit Posten (groben Schroten) auf den Fuchs; die anderen genannten Handlungen sind verboten.
Nach § 19 BJG sind Hetzjagd, Treibjagd bei Mondschein, Lappjagd nahe der Bezirksgrenze und das Schießen mit über drei Patronen geladenen Halbautomaten verboten. Posten auf Fuchs ist hingegen zulässig.
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