Saarland1: JagdrechtSL-SL1-156-2025

Es ist erlaubt,

Kurze Antwort

Erlaubt ist das Schießen mit Posten (groben Schroten) auf den Fuchs; die anderen genannten Handlungen sind verboten.

  • A)mit Posten auf einen Fuchs zu schießen
  • B)auf Wild mit halbautomatischen Waffen zu schießen, die mit insgesamt mehr als 3 Patronen geladen sind
  • C)die Lappjagd in einer Entfernung von 200 m von der Bezirksgrenze auszuüben
  • D)die Treibjagd bei Mondschein auszuüben
  • E)die Hetzjagd auf Wild auszuüben.
Erklärung

Nach § 19 BJG sind Hetzjagd, Treibjagd bei Mondschein, Lappjagd nahe der Bezirksgrenze und das Schießen mit über drei Patronen geladenen Halbautomaten verboten. Posten auf Fuchs ist hingegen zulässig.

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