Kurze Antwort
Es ist erlaubt, die Netzjagd auf Kaninchen auszuüben.
Die Netzjagd auf Seehunde, die Hetzjagd, die Frühjahrs-Such- und Treibjagd auf Waldschnepfen sowie die Brackenjagd auf weniger als 1.000 Hektar sind verboten.
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