Saarland1: JagdrechtSL-SL1-166-2025

Es ist erlaubt,

Kurze Antwort

Es ist erlaubt, die Netzjagd auf Kaninchen auszuüben.

  • A)die Netzjagd auf Seehunde auszuüben
  • B)die Netzjagd auf Kaninchen auszuüben
  • C)die Hetzjagd auf Wild auszuüben
  • D)die Such- und Treibjagd auf Waldschnepfen im Frühjahr auszuüben
  • E)die Brackenjagd auf einer Fläche von weniger als 1.000 ha auszuüben.
Erklärung

Die Netzjagd auf Seehunde, die Hetzjagd, die Frühjahrs-Such- und Treibjagd auf Waldschnepfen sowie die Brackenjagd auf weniger als 1.000 Hektar sind verboten.

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