Saarland1: JagdrechtSL-SL1-88-2025

Es ist erlaubt, beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen

Kurze Antwort

Beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art dürfen Vorrichtungen zum Beleuchten der Zieleinrichtung verwendet werden.

  • A)künstliche Lichtquellen und Spiegel
  • B)Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles
  • C)Vorrichtungen zum Beleuchten der Zieleinrichtung
  • D)Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind
  • E)Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte.
Erklärung

Verboten sind künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, bestimmte Nachtzielgeräte sowie Tonbandgeräte und elektrische Schläge erteilende Geräte. Das Beleuchten der Zieleinrichtung selbst ist davon nicht umfasst.

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