Saarland1: JagdrechtSL-SL1-88-2025

Es ist erlaubt, beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen

Kurze Antwort

Richtig ist: Vorrichtungen zum Beleuchten der Zieleinrichtung.

  • A)künstliche Lichtquellen und Spiegel
  • B)Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles
  • C)Vorrichtungen zum Beleuchten der Zieleinrichtung
  • D)Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind
  • E)Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte.

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