Kurze Antwort
Beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art dürfen Vorrichtungen zum Beleuchten der Zieleinrichtung verwendet werden.
Verboten sind künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, bestimmte Nachtzielgeräte sowie Tonbandgeräte und elektrische Schläge erteilende Geräte. Das Beleuchten der Zieleinrichtung selbst ist davon nicht umfasst.
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