Saarland1: JagdrechtSL-SL1-191-2025

Es ist erlaubt, die Brackenjagd auf einer Fläche auszuüben von mindestens

Kurze Antwort

Die Brackenjagd darf auf einer Fläche von mindestens 1.000 Hektar ausgeübt werden.

  • A)200 ha (Hektar)
  • B)350 ha
  • C)500 ha
  • D)800 ha
  • E)1.000 ha.
Erklärung

Für das Brackieren ist eine zusammenhängende Jagdfläche von mindestens 1.000 Hektar erforderlich. Kleinere Flächen wie 200, 350, 500 oder 800 Hektar reichen nicht aus.

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