Kurze Antwort
Es ist verboten, die Jagd mit Fanggeräten auszuüben, die das gefangene Tier sofort töten.
Solche Totfangfallen sind jagdrechtlich verboten. Die Fallenjagd ist hingegen nicht generell untersagt, da unter bestimmten Voraussetzungen Lebendfangfallen für Haarraubwild und Wildkaninchen zulässig sein können.
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