Saarland1: JagdrechtSL-SL1-110-2025

Es ist verboten,

Kurze Antwort

Es ist verboten, die Jagd mit Fanggeräten auszuüben, die das gefangene Tier sofort töten.

  • A)die Treibjagd auf Rotwild als Ansitzbewegungsjagd auf einer zusammenhängenden bejagbaren Fläche von mindestens 200 ha in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. Januar auszu- üben
  • B)die Jagd mit Fanggeräten, die das gefangene Tier sofort töten, auszuüben
  • C)die Jagd auf Schwarzwild, Raubwild und Wildkaninchen zur Nachtzeit auszuüben
  • D)die Jagd auf Fasanen, die mit Erlaubnis der Jagdbehörde ausgesetzt wurden, 13 Monate nach dem Aussetzen der Tiere, auszuüben
  • E)jegliche Fallenjagd auszuüben.
Erklärung

Solche Totfangfallen sind jagdrechtlich verboten. Die Fallenjagd ist hingegen nicht generell untersagt, da unter bestimmten Voraussetzungen Lebendfangfallen für Haarraubwild und Wildkaninchen zulässig sein können.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten