Kurze Antwort
Es ist verboten, einen Hund an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.
Das Hetzen eines Tieres auf ein anderes zu Ausbildungs- oder Prüfzwecken verstößt gegen tierschutzrechtliche Vorschriften. Das Schnallen eines wildscharfen Hundes auf ein laufkrankes Stück Schalenwild zur Nachsuche kann dagegen weidgerecht erforderlich sein.
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