Saarland1: JagdrechtSL-SL1-136-2025

Es ist verboten,

Kurze Antwort

Es ist verboten, einen Hund an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.

  • A)den Hund bei Laufschüssen von Schalenwild zu schnallen
  • B)den Hund bei Kieferschüssen von Schalenwild zu schnallen
  • C)den Hund an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen
  • D)den Hund auf die geflügelte Ente anzusetzen
  • E)die Rute eines jagdlich zu führenden Hundes vom Veterinär kürzen zu lassen.
Erklärung

Das Hetzen eines Tieres auf ein anderes zu Ausbildungs- oder Prüfzwecken verstößt gegen tierschutzrechtliche Vorschriften. Das Schnallen eines wildscharfen Hundes auf ein laufkrankes Stück Schalenwild zur Nachsuche kann dagegen weidgerecht erforderlich sein.

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