Saarland1: JagdrechtSL-SL1-69-2025

Es ist verboten, die Jagd zur Nachtzeit auszuüben auf

Kurze Antwort

Die Jagd zur Nachtzeit ist auf Wisent verboten.

  • A)Schwarzwild
  • B)Fuchs
  • C)Steinmarder
  • D)Wisent
  • E)Kaninchen.
Erklärung

Der Wisent darf grundsätzlich nicht zur Nachtzeit bejagt werden. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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