Kurze Antwort
Im Saarland ist ein genehmigter Abschussplan für Damwild innerhalb des Damwildbewirtschaftungsgebiets sowie für Rotwild erforderlich.
Nach Landesjagdrecht Saarland unterliegt Schalenwild nicht einheitlich der Planpflicht. Speziell Rotwild und Damwild in ausgewiesenen Bewirtschaftungsgebieten sind abschussplanpflichtig; Schwarzwild und Rehwild sind dort nicht planpflichtig. Regelungen können sich ändern, Landesrecht beachten.
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