Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-3-2025

Für die Bejagung welcher der nachgenannten Wildarten ist im Saarland ein genehmigter Abschussplan erforderlich?

Kurze Antwort

Im Saarland ist ein genehmigter Abschussplan für Damwild innerhalb des Damwildbewirtschaftungsgebiets sowie für Rotwild erforderlich.

  • A)Rehwild
  • B)Schwarzwild und Muffelwild
  • C)nur für Schwarzwild
  • D)für Damwild innerhalb des Damwildbewirtschaftungsgebietes und für Rotwild
  • E)nur für Damwild außerhalb des Damwildbewirtschaftungsgebietes.
Erklärung

Nach Landesjagdrecht Saarland unterliegt Schalenwild nicht einheitlich der Planpflicht. Speziell Rotwild und Damwild in ausgewiesenen Bewirtschaftungsgebieten sind abschussplanpflichtig; Schwarzwild und Rehwild sind dort nicht planpflichtig. Regelungen können sich ändern, Landesrecht beachten.

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