Kurze Antwort
Wild wird auf den Abschussplan des aneignungsberechtigten Jagdausübungsberechtigten angerechnet.
Maßgeblich ist der Jagdausübungsberechtigte, dem das Aneignungsrecht zusteht. Eine Anrechnung ausschließlich auf den Erlegungs- oder Fundort ist daher nicht stets richtig; die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.
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