Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-119-2025

Für welche der nachgenannten Wildarten ist die Jagd mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen nach dem Saarländischen Jagdgesetz verboten?

Kurze Antwort

Nach dem Saarländischen Jagdgesetz ist die Jagd mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen beim Hasen verboten.

  • A)Wildkaninchen
  • B)Hase
  • C)Baummarder
  • D)Steinmarder
  • E)Fuchs.
Erklärung

Der Feldhase darf im Saarland nicht mit Fallen bejagt werden; Fallenfang ist hier tierschutz- und jagdrechtlich untersagt. Andere genannte Arten können, landesrechtlich geregelt, mit geeigneten Fanggeräten bejagt werden. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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