Kurze Antwort
Nach dem Saarländischen Jagdgesetz ist die Jagd mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen beim Hasen verboten.
Der Feldhase darf im Saarland nicht mit Fallen bejagt werden; Fallenfang ist hier tierschutz- und jagdrechtlich untersagt. Andere genannte Arten können, landesrechtlich geregelt, mit geeigneten Fanggeräten bejagt werden. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.
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