Saarland1: JagdrechtSL-SL1-159-2025

Für welche Wildarten sollen laut SJG Hegegemeinschaften gebildet werden?

Kurze Antwort

Hegegemeinschaften sollen für Rot- und Damwild innerhalb der Bewirtschaftungsgebiete gebildet werden.

  • A)Für Reh- und Schwarzwild
  • B)für Auer-, Birk- und Rackelwild
  • C)für Muffel- und Sikawild
  • D)für alle Niederwildarten
  • E)für Rot- und Damwild innerhalb der Bewirtschaftungsgebiete.
Erklärung

Rot- und Damwild beanspruchen große Lebensräume, sodass eine revierübergreifende Hege und Abschussplanung erforderlich ist. Hegegemeinschaften ermöglichen dabei eine abgestimmte Bewirtschaftung innerhalb der Bewirtschaftungsgebiete.

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