Saarland1: JagdrechtSL-SL1-48-2025

Gemäß der Tollwutverordnung besteht ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen gegen Tollwut, wenn

Kurze Antwort

Richtig ist: eine Impfung im Falle einer Wiederholungsimpfung jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

  • A)ein Biss-Kontakt mit einem tollwütigen Tier stattgefunden hat, dieser Biss mindestens 12 Monate zurückliegt und der Hund oder die Katze nicht eingegangen ist
  • B)eine Impfung im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens sechs Monaten mindestens 60 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens zwölf Monate zurückliegt
  • C)eine Impfung im Falle einer Wiederholungsimpfung jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt
  • D)dem Hund oder der Katze anlässlich der Tollwut-Impfaktion gegen Füchse zweimal je drei Impfköder unter Anwesenheit von zwei Zeugen verabreicht wurden
  • E)der Hund der Rasse Deutsch Kurzhaar angehört und seit mindestens zehn Generationen auf Tollwut-Resistenz gezüchtet wurde (Vorlage der Ahnentafel).

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