Saarland1: JagdrechtSL-SL1-92-2025

Grundsätzlich ist im Saarland verboten

Kurze Antwort

Richtig ist: eine Treibjagd auf Rotwild.

  • A)eine Drückjagd auf Rehwild
  • B)eine Treibjagd auf Rehwild
  • C)eine Treibjagd auf Rotwild
  • D)die Jagd auf Haarraubwild mit Lebendfallen
  • E)eine Treibjagd auf Schwarzwild

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