Saarland1: JagdrechtSL-SL1-92-2025

Grundsätzlich ist im Saarland verboten

Kurze Antwort

Im Saarland ist grundsätzlich eine Treibjagd auf Rotwild verboten.

  • A)eine Drückjagd auf Rehwild
  • B)eine Treibjagd auf Rehwild
  • C)eine Treibjagd auf Rotwild
  • D)die Jagd auf Haarraubwild mit Lebendfallen
  • E)eine Treibjagd auf Schwarzwild
Erklärung

Rotwild darf dort nicht im Rahmen einer Treibjagd bejagt werden. Die Regelung betrifft ausdrücklich diese Jagdart und Wildart.

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