Kurze Antwort
Ein Jagderlaubnisscheininhaber ist während der Jagdausübung keine mitversicherte Person der Berufsgenossenschaft.
Die gesetzliche Unfallversicherung der SVLFG erfasst insbesondere Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften. Ein Jagdgast mit Jagderlaubnisschein ist dadurch nicht automatisch unfallversichert.
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