Saarland1: JagdrechtSL-SL1-44-2025

Herr K. besitzt einen Jagderlaubnisschein für das Revier M. und sitzt nachts auf Sauen an. Durch sein Versehen löst sich ein Schuss so nahe an seinem Ohr, dass er seitdem einen Gehörschaden hat.

Kurze Antwort

Richtig ist: ein Jagderlaubnisscheininhaber ist während der Jagdausübung nicht mitversicherte Person der BG.

  • A)Die Berufsgenossenschaft (BG) haftet nur für Sachschäden
  • B)die BG ist hier für den Körperschaden eintrittspflichtig
  • C)die BG muss Herrn K. eine Rente zahlen
  • D)die BG ist hier nur deswegen eintrittspflichtig, weil der jagende Jagderlaubnisscheininhaber - unfallversicherungsrechtlich - wie der Pächter zu behandeln ist
  • E)ein Jagderlaubnisscheininhaber ist während der Jagdausübung nicht mitversicherte Person der BG.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Herr K. besitzt einen Jagderlaubnisschein für das Revier M. und s… | Jägerprüfung Saarland – GrünesAbi | GrünesAbi