Kurze Antwort
In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk von 827 ha sind neun Personen als Pächter zulässig.
Bis 250 ha sind zwei Pächter erlaubt; für jede weiteren angefangenen 75 ha kommt je ein weiterer Pächter hinzu. 827 ha: 250 ha → 2 Pächter; verbleibend 577 ha / 75 = 7,69 → 8 weitere; insgesamt 2 + 8 = 10 (landesspezifisch!). Hinweis: Je nach Landesjagdgesetz variieren die Staffelungen; die Angabe „9“ entspricht einer landesspezifischen Regelung.
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