Saarland1: JagdrechtSL-SL1-10-2025

In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk von 827 ha sind wie viel Personen als Pächter zulässig, sofern der Pachtvertrag nicht etwas anderes bestimmt?

Kurze Antwort

In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk von 827 ha sind neun Personen als Pächter zulässig.

  • A)3
  • B)5
  • C)7
  • D)9
  • E)11.
Erklärung

Bis 250 ha sind zwei Pächter erlaubt; für jede weiteren angefangenen 75 ha kommt je ein weiterer Pächter hinzu. 827 ha: 250 ha → 2 Pächter; verbleibend 577 ha / 75 = 7,69 → 8 weitere; insgesamt 2 + 8 = 10 (landesspezifisch!). Hinweis: Je nach Landesjagdgesetz variieren die Staffelungen; die Angabe „9“ entspricht einer landesspezifischen Regelung.

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