Kurze Antwort
Es dürfen sechs entgeltliche Jagderlaubnisscheine erteilt werden.
Bei einer Reviergröße von 827 ha richtet sich die zulässige Zahl entgeltlicher Jagderlaubnisscheine nach der flächenbezogenen Höchstzahl. Sind drei Pächter vorhanden und wurde vertraglich nichts Abweichendes geregelt, sind sechs entgeltliche Jagderlaubnisscheine zulässig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.