Kurze Antwort
Bei einer Widerristhöhe bis 50 cm muss die uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche des Zwingers mindestens 6 qm betragen.
Die Mindestgröße richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes. Bis 50 cm sind 6 qm vorgeschrieben; über 50 bis 65 cm 8 qm und darüber 10 qm.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.