Saarland3: Jagdbetrieb & JagdhundeSL-SL3-102-2025

In einem Zwinger muss dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen: Bei einem Hund von bis zu 50 cm Widerristhöhe mindestens

Kurze Antwort

Bei einer Widerristhöhe bis 50 cm muss die uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche des Zwingers mindestens 6 qm betragen.

  • A)4 qm
  • B)6 qm
  • C)8 qm
  • D)10 qm
  • E)12 qm.
Erklärung

Die Mindestgröße richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes. Bis 50 cm sind 6 qm vorgeschrieben; über 50 bis 65 cm 8 qm und darüber 10 qm.

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