Saarland1: JagdrechtSL-SL1-147-2025

In welchem Fall muss der Inhaber eines Jahresjagdscheines den Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 Waffengesetz erbringen?

Kurze Antwort

Richtig ist: als Inhaber eines Jahresjagdscheines hat er bereits die Jägerprüfung bestanden und braucht den Nachweis der Sachkunde im Sinne des § 7 Waffengesetz nicht noch darüber hinaus zu erbringen.

  • A)Wenn er irgendeine Schusswaffe erwerben will
  • B)wenn er eine Kurzwaffe erwerben will
  • C)wenn er die Jagdaufseherprüfung ablegen will
  • D)wenn er als Jagdaufseher bestätigt werden will
  • E)als Inhaber eines Jahresjagdscheines hat er bereits die Jägerprüfung bestanden und braucht den Nachweis der Sachkunde im Sinne des § 7 Waffengesetz nicht noch darüber hinaus zu erbringen.

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