Kurze Antwort
In Landschaftsprogrammen für das ganze Land und in Landschaftsrahmenplänen für Teile des Landes.
Das BNatSchG sieht für den Flächenschutz die Landschaftsplanung vor. Darin werden auf Landesebene Landschaftsprogramme und für Teilräume Landschaftsrahmenpläne erstellt, die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege festlegen.
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