Kurze Antwort
Richtig ist: Die pflegliche Entnahme aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, ist in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf zulässig.
Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.