Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-31-2025

Ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für eine angemessene Fasanenfütterung zu sorgen?

Kurze Antwort

Richtig ist: in Notzeiten ist der Jagdausübungsberechtigte berechtigt, für eine angemessene Fasanenfütterung zu sorgen.

  • A)Die Fasanenfütterung ist verboten, weil sie zur Domestizierung der Wildtiere führt
  • B)in Notzeiten ist der Jagdausübungsberechtigte berechtigt, für eine angemessene Fasanenfütterung zu sorgen
  • C)die Wildfütterung ist verboten, weil sie zu einer verstärkten Ansammlung von Wildtieren an Futterplätzen führt, und somit die Gefahr einer Infektion mit Wildkrankheiten erhöht wird
  • D)die Fasanenfütterung durch den Jagdausübungsberechtigten ist möglich, bedarf jedoch einer Erlaubnis bzw. Anordnung der Unteren Jagdbehörde
  • E)die Wildfütterung ist verboten, weil durch sie der natürliche Ausleseprozess des Winters unterlaufen wird.

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