Kurze Antwort
Nicht nötig ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000 Euro.
Für die Übertragung der Trichinenprobenentnahme braucht der Jäger eine behördliche Schulung bzw. anerkannte Schulungsbescheinigung, Zuverlässigkeit und eine Beauftragung durch die zuständige Behörde; eine spezielle Haftpflichtdeckungssumme ist dafür keine Voraussetzung.
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