Saarland1: JagdrechtSL-SL1-53-2025

Jäger Y will selbst Trichinenproben entnehmen. Welche Voraussetzung ist nicht nötig?

Kurze Antwort

Nicht nötig ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000 Euro.

  • A)Er muss geschult sein
  • B)er muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000 EURO abgeschlossen haben
  • C)er muss zuverlässig sein, dies wird in der Regel durch den gültigen Jagdschein nachgewiesen
  • D)er muss zumindest Mitverantwortung für den Verbleib des erlegten Wildes tragen
  • E)er muss von der zuständigen Veterinärbehörde beauftragt sein.
Erklärung

Für die Übertragung der Trichinenprobenentnahme braucht der Jäger eine behördliche Schulung bzw. anerkannte Schulungsbescheinigung, Zuverlässigkeit und eine Beauftragung durch die zuständige Behörde; eine spezielle Haftpflichtdeckungssumme ist dafür keine Voraussetzung.

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