Saarland5: WaffenSL-SL5-117-2025

Mit einem gültigen Jagdschein ist der Jäger ohne weitere Bedürfnisprüfung berechtigt:

Kurze Antwort

Richtig ist: eine beliebige Anzahl von zur Jagd zugelassenen Langwaffen zu erwerben.

  • A)jede beliebige Zahl an Kurzwaffen zu erwerben
  • B)3 Kurzwaffen zu erwerben
  • C)eine beliebige Anzahl von zur Jagd zugelassenen Langwaffen zu erwerben
  • D)vollautomatische Waffen zu erwerben
  • E)auf der Heimfahrt vom Revier seine Kurzwaffe geladen zu führen.

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