Kurze Antwort
Falsch ist, dass Jagdschutzberechtigte im Saarland grundsätzlich Hunde und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes töten dürfen.
Im Saarland ist die Tötung von Hunden und Katzen durch Jagdschutzberechtigte grundsätzlich verboten. Ausnahmen können sich insbesondere aus behördlich angeordneten Maßnahmen sowie aus Notwehr oder Notstand ergeben.
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