Saarland1: JagdrechtSL-SL1-73-2025

Nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Unfallverhütungsvorschrift) „Jagd“ müssen Waffen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungs- gemäß verwendet werden. Welche Aussage ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.

  • A)Eine bestimmungsgemäße Verwendung ist auch das Erschlagen des Wildes mit der ungeladenen Waffe, wenn kein geeigneteres Werkzeug zur Hand ist
  • B)eine bestimmungsgemäße Verwendung einer ungeladenen Waffe ist auch dann gegeben, wenn sie zum Niederhalten von Zäunen während des Übersteigens benutzt wird
  • C)feuchtgewordene Munition muss vor der Benutzung getrocknet werden
  • D)während die gewerbsmäßige Herstellung von Munition nur Personen gestattet ist, die über eine Erlaubnis dazu verfügen, ist das nichtgewerbsmäßige Herstellen von Munition jedem Jäger ohne weitere Erlaubnis gestattet,
  • E)Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.

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