Saarland5: WaffenSL-SL5-83-2025

<p>Darf ein Jäger ein Nacht<u>sicht</u>gerät zur Wildbeobachtung nutzen?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, nur Nachtzielgeräte sind verboten und dürfen nicht einmal besessen werden.

  • A)ja, aber nur in Verbindung mit einer Handlampe
  • B)ja, nur Nachtzielgeräte sind verboten und dürfen nicht einmal besessen werden
  • C)ja, das Nachtsichtgerät darf frei erworben werden, muss aber innerhalb von 14 Tagen auf der WBK eingetragen werden
  • D)ja, aber nur wenn er dies vorher der Unteren Jagdbehörde anzeigt
  • E)nein.

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