Saarland5: WaffenSL-SL5-115-2025

<p>Revolver und Pistolen werden den Kurzwaffen zugeordnet. Welche Aussage ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein Jäger mit gültigem Jagdschein ist berechtigt, bei öffentlichen Veranstaltungen eine Pistole mitzuführen.

  • A)Ein Jäger mit gültigem Jagdschein ist berechtigt, bei öffentlichen Veranstaltungen eine Pistole mitzuführen
  • B)weder mit Revolver noch mit Pistole darf Schalenwild erlegt werden (Fangschuss unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen)
  • C)die Mindest – E0 für Fangschüsse auf Schalenwild mittels Revolver beträgt 200 J.
  • D)Fangschüsse auf Fuchs mit 9 mm Parabellum sind erlaubt
  • E)Single-Action-Revolver müssen vor dem Schießen von Hand vorgespannt werden.

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