Saarland1: JagdrechtSL-SL1-93-2025

<p>Vor Jagdbeginn muss sich der Jagdherr/Jagdleiter <u>nicht</u> (unbedingt) darüber vergewissern, dass</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: jeder Schütze die für seine Waffe erforderliche Waffenbesitzkarte mit sich führt.

  • A)jeder Schütze einen gültigen Jagdschein mit sich führt
  • B)jeder Schütze die für seine Waffe erforderliche Waffenbesitzkarte mit sich führt
  • C)Jugendliche an der Treibjagd nicht als Schützen teilnehmen
  • D)die für die Gesellschaftsjagd geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden
  • E)genügend brauchbare Jagdhunde zur Verfügung stehen.

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