Saarland1: JagdrechtSL-SL1-111-2025

<p>Welche Aussage bezüglich des Abschussplans ist <u>falsch</u>?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: alles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild darf nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden.

  • A)In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen
  • B)innerhalb von Hegegemeinschaften ist den Abschussplänen eine Stellungnahme der Hegegemeinschaft beizufügen
  • C)alles Schalenwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild darf nur aufgrund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden
  • D)der Abschussplan für Schalenwild muss erfüllt werden
  • E)<p>im Saarland muss der Jagdausübungsberechtigte nur für Rotwild sowie für Damwild innerhalb des Bewirtschaftungsgebietes für den Zeitraum eines Jagdjahres einen Abschussplan aufstellen</p>

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