Saarland1: JagdrechtSL-SL1-146-2025

<p>Welche Aussage entspricht <u>nicht</u> den Vorschriften des SJG?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: im Saarland eingesetzte Lebendfallen müssen mindestens alle drei Jahre einer amtlichen Funktionsprüfung unterzogen werden.

  • A)Bewegungsjagden sind alle Jagden, bei denen das Wild gezielt beunruhigt und den Schützen zugetrieben wird
  • B)Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild ist der jährliche Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit
  • C)bei der Ausbildung von Hunden am lebenden Federwild dürfen nur wildstämmige, flugfähige Enten eingesetzt werden
  • D)es ist verboten, die Jagd mit Lebendfangfallen auszuüben, wenn keine anerkannte besondere Fallenjagdqualifikation gegeben ist
  • E)im Saarland eingesetzte Lebendfallen müssen mindestens alle drei Jahre einer amtlichen Funktionsprüfung unterzogen werden.

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