Saarland1: JagdrechtSL-SL1-85-2025

<p>Welche Aussage ist <u>falsch</u>? Als übliche Schutzvorrichtungen im Sinne des § 32, Abs. 2 des BJG sind anzusehen</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Drahtgeflechtzaun gegen Rehwild, 1,00 Meter hoch.

  • A)einbinden mit Dornreisig, Stacheldraht, geteertem oder gekalktem Stoffverband, mit Dachpappe oder eingepflocktem Maschendrahtzylinder
  • B)Drahtgeflechtzaun gegen Rot- und Damwild, 1,80 Meter hoch
  • C)Drahtgeflechtzaun gegen Rehwild, 1,00 Meter hoch
  • D)Drahtgeflechtzaun gegen Wildkaninchen, 1,30 Meter hoch und 0,20 Meter tief eingegraben
  • E)Drahtgeflechtzaun gegen Schwarzwild, 1,50 Meter hoch, er muss an Erdpfählen so befestigt werden, dass ein Hochheben durch Schwarzwild ausgeschlossen ist.

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